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CASE STUDY: JOINT IM GEPARKTEN MILES GERAUCHT

Der folgende Fall ist fiktiv, zeigt aber eine typische Situation:

Eine Mandantin, bucht in Berlin ein Carsharing / MILES-Fahrzeug. Vor der Weiterfahrt raucht sie gemeinsam mit einem Freund einen Joint im geparkten Auto. Sie geht davon aus, dass dies erlaubt sei: Das Fahrzeug steht, Cannabis ist grundsätzlich legal und beide sind volljährig.

Eine halbe Stunde später wird die Fahrt fortgesetzt. Am nächsten Tag erhält sie von MILES eine Zahlungsaufforderung wegen Rauchens im Fahrzeug. Zusätzlich wurde sie während der Fahrt von der Polizei kontrolliert. Die angeordnete Blutuntersuchung ergibt einen THC-Wert oberhalb von 3,5 ng/ml.

Unsere Mandantin hat nun zwei voneinander unabhängige Probleme: Gegenüber MILES geht es um einen Verstoß gegen die Mietbedingungen. Wegen der anschließenden Fahrt drohen außerdem ein Bußgeldverfahren, ein Fahrverbot und mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Hätte sie während der Fahrt Ausfallerscheinungen gezeigt, könnte sogar ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet werden.

Ob der Cannabiskonsum an dem konkreten Ort grundsätzlich erlaubt gewesen wäre, hilft ihr gegenüber MILES nicht weiter. Das Rauchverbot gilt auch im abgestellten Fahrzeug und ebenso für mitfahrende Personen.

HÄUFIGE FRAGEN ZU CANNABIS IM MILES-FAHRZEUG

DARF ICH IN EINEM GEPARKTEN MILES CANNABIS RAUCHEN?

Nein. MILES verbietet das Rauchen und Vapen innerhalb seiner Fahrzeuge. Das gilt auch dann, wenn der Motor ausgeschaltet ist und das Auto ordnungsgemäß geparkt wurde.

WAS GILT, WENN NUR MEIN MITFAHRER EINEN JOINT RAUCHT?

Auch das ist nach den Mietbedingungen nicht erlaubt. Wer das Fahrzeug gemietet hat, darf das Rauchen durch mitfahrende Personen weder gestatten noch dulden.

WELCHE KOSTEN KANN MILES VERLANGEN?

MILES führt derzeit eine Vertragsstrafe von 100 Euro für das Rauchen oder Vapen im Fahrzeug auf. Sind darüber hinaus Schäden oder eine besondere Reinigung entstanden, können weitere Forderungen hinzukommen. Ob eine Forderung im konkreten Fall berechtigt ist, hängt jedoch auch davon ab, ob MILES den Verstoß nachweisen kann.

Kommt es zusätzlich zu einem Unfall, können auch der Versicherungsschutz, mögliche Regressforderungen und die persönliche Haftung eine Rolle spielen. Ein weiteres Fallbeispiel finden Sie im Beitrag Unfall mit gefälschtem Führerschein im MILES-Carsharing: Wenn die Versicherung nicht zahlt.

IST DAS RAUCHEN IM GEPARKTEN AUTO EINE STRAFTAT?

Nicht automatisch. Neben den Mietbedingungen müssen aber die Konsumverbote des Konsumcannabisgesetzes beachtet werden. Verboten ist der Konsum beispielsweise in unmittelbarer Gegenwart Minderjähriger und an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten. Das vertragliche Rauchverbot von MILES gilt unabhängig davon.

WANN DARF ICH NACH DEM KONSUM WIEDER FAHREN?

Dafür gibt es keine für alle Menschen verlässliche Wartezeit. Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit vor. Wie schnell dieser Wert unterschritten wird, hängt unter anderem von Konsummenge, Häufigkeit und individueller Verstoffwechselung ab. Wer konsumiert hat, sollte deshalb nicht auf eine pauschale Stundenangabe vertrauen.

BIN ICH UNTERHALB VON 3,5 NG/ML AUTOMATISCH AUF DER SICHEREN SEITE?

Nein. Wer aufgrund von Cannabis nicht mehr sicher fahren kann, macht sich möglicherweise auch unterhalb dieses Grenzwertes strafbar. Entscheidend können dann beispielsweise Fahrfehler, verlangsamte Reaktionen oder andere Ausfallerscheinungen sein.

WAS GILT FÜR FAHRANFÄNGER UND PERSONEN UNTER 21 JAHREN?

Während der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gelten strengere Regeln. Hier ist nicht erst der allgemeine Grenzwert von 3,5 ng/ml entscheidend.

DARF ICH MIT ÄRZTLICH VERSCHRIEBENEM CANNABIS EIN MILES FAHREN?

Für bestimmungsgemäß eingenommenes, ärztlich verschriebenes Cannabis besteht im Straßenverkehr eine gesetzliche Ausnahme vom allgemeinen THC-Grenzwert. Sie ist jedoch kein Freibrief: Wer nicht sicher fahren kann, darf kein Fahrzeug führen. Das Rauchverbot innerhalb des MILES-Fahrzeugs gilt ebenfalls weiterhin.

WAS KANN ICH TUN, WENN ICH NICHT GERAUCHT HABE?

Die Forderung sollte schriftlich bestritten und MILES zur Vorlage der konkreten Nachweise aufgefordert werden. Fotos vom Fahrzeugzustand, eine sofortige Meldung bereits vorhandenen Rauchgeruchs und mitfahrende Zeugen können dabei wichtig sein.

GUT ZU WISSEN
Ein Teil der MILES-Flotte ist mit Rauchsensoren ausgestattet. Diese Sensoren messen Partikel und charakteristische Rauchmuster, nicht jedoch THC oder die Identität der rauchenden Person. Wird ein Rauchereignis erkannt, kann es der laufenden Buchung zugeordnet und automatisch eine Vertragsstrafe ausgelöst werden. Betroffene müssen das Ergebnis jedoch nicht ungeprüft akzeptieren: Sie können die zugrunde gelegten Daten anfordern, den Vorwurf bestreiten und eine manuelle Überprüfung verlangen.