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DÜRFEN CANNABISSAMEN AUS DER EU BESTELLT WERDEN?

Cannabissamen aus dem EU-Ausland bestellen: Was ist in Deutschland erlaubt?

Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes dürfen Cannabissamen unter bestimmten Voraussetzungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Deutschland bestellt werden. Trotzdem ist nicht jede Auslandsbestellung automatisch legal.

Entscheidend sind das Herkunftsland der Samen und der Zweck der Bestellung.

Dürfen Cannabissamen aus der EU bestellt werden?

Ja. Nach § 4 Absatz 2 Konsumcannabisgesetz dürfen Cannabissamen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union eingeführt werden, wenn sie für den erlaubten privaten Eigenanbau oder für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in einer Anbauvereinigung bestimmt sind.

Auch die Onlinebestellung und der Versand nach Deutschland sind grundsätzlich zulässig. Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich in seinen Informationen zum Cannabisgesetz.

Damit können Cannabissamen beispielsweise aus den Niederlanden, Spanien oder Österreich bestellt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Vorsicht: Europa ist nicht gleich Europäische Union

Problematisch wird es, wenn die Samen aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union versendet werden. Das betrifft beispielsweise die Schweiz oder das Vereinigte Königreich.

Auch wenn diese Länder geografisch zu Europa gehören, sind sie keine EU-Mitgliedstaaten. Die Einfuhr von Cannabissamen zum Eigenanbau ist nach § 4 KCanG nur aus EU-Mitgliedstaaten erlaubt. Entgegen dieser Vorschrift eingeführte Samen können sichergestellt werden. Maßgeblich ist der tatsächliche Versandort – nicht lediglich der Sitz oder die Internetadresse des Anbieters. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 4 KCanG.

Vor einer Bestellung sollte daher geprüft werden:

  • In welchem Land sitzt der Anbieter?
  • Von welchem Ort wird die Bestellung tatsächlich verschickt?
  • Gehört dieses Land zur Europäischen Union?
  • Sind die Samen für einen gesetzlich erlaubten Eigenanbau bestimmt?

Welche Regeln gelten für den privaten Eigenanbau?

Die erlaubte Bestellung von Cannabissamen bedeutet nicht, dass anschließend unbegrenzt Cannabis angebaut werden darf.

Erwachsene dürfen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort grundsätzlich höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Eigenkonsum anbauen. Voraussetzung ist außerdem, dass sie seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Cannabispflanzen, Cannabissamen und geerntetes Cannabis müssen vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und unbefugte Dritte geschützt werden. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf zudem nicht an andere Personen weitergegeben oder verkauft werden.

Was passiert bei einer unzulässigen Bestellung?

Wird eine Sendung aus einem Nicht-EU-Staat kontrolliert, können die Cannabissamen sichergestellt werden. Je nach Sachverhalt können weitere behördliche oder strafrechtliche Prüfungen folgen. Besonders kritisch kann es werden, wenn die Menge, die Begleitumstände oder weitere Beweismittel den Verdacht auf einen unerlaubten oder gewerblichen Anbau begründen.

In einem solchen Fall sollten Betroffene gegenüber Polizei oder Zoll keine vorschnellen Angaben zum beabsichtigten Anbau machen. Zunächst sollte geklärt werden, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird und welche Informationen den Behörden bereits vorliegen.

Cannabis-Anwalt bei Problemen mit Zoll oder Polizei

Sie haben Cannabissamen aus dem Ausland bestellt und die Sendung wurde beschlagnahmt? Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren oder Sie haben Post von Polizei, Zoll oder Staatsanwaltschaft erhalten?

Ein auf Cannabisrecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die Bestellung nach § 4 KCanG zulässig war und wie Sie auf das behördliche Schreiben reagieren sollten.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, bevor Sie Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen.

Meine Einschätzung: So ist der Beitrag deutlich stärker. Er beantwortet sofort die eigentliche Suchfrage, enthält die entscheidende EU-/Nicht-EU-Abgrenzung und führt nachvollziehbar zu einer anwaltlichen Anfrage. Den Anbieter-, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsabsatz würde ich komplett streichen – er verwässert die juristische Kompetenz des Artikels.