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DROGEN IM DARKNET BESTELLT?

BIG ACTION MAN 11, BIG ACTION MAN 50 ODER BIG KUSH HUNTER

Kommen Ihnen diese Namen bekannt vor? Dann haben Sie möglicherweise Post von der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis oder einer anderen Ermittlungsbehörde erhalten.

JETZT GILT: KEINE ANGABEN ZUR SACHE MACHEN

Einer rein polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich nicht folgen. Anders kann es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht aussehen. Ignorieren Sie das Schreiben deshalb nicht, sondern wenden Sie sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt.

WAS MUSS JETZT GEPRÜFT WERDEN?

Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich beurteilen:

  • welche Beweise tatsächlich vorliegen,
  • ob Ihnen eine konkrete Bestellung nachgewiesen werden kann,
  • ob das Verfahren möglicherweise bereits verjährt ist,
  • und welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist.

SCHWEIGEN SIE UND KONTAKTIEREN SIE IHREN RECHTSANWALT

Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Machen Sie daher zunächst keine Angaben gegenüber der Polizei.