FESTIVAL, DROGENKONTROLLE UND FÜHRERSCHEIN: SO VERHALTET IHR EUCH RICHTIG
SCHWEIGEN IST GELD!
Die Festivalsaison beginnt – und damit auch die Zeit verstärkter Verkehrskontrollen rund um die Veranstaltungsgelände.
Dass niemand berauscht ein Fahrzeug führen sollte, versteht sich von selbst. Gleichzeitig kann eine Kontrolle erhebliche Folgen haben: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, ein Strafverfahren oder Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde.
Wie lässt sich der persönliche und finanzielle Schaden möglichst gering halten?
VOR DEM FESTIVAL
1. DIE RÜCKFAHRT VORHER PLANEN
Mein dringendster Rat: Wer konsumieren möchte, sollte nicht mit dem Auto, Motorrad oder E-Scooter zum Festival fahren.
Pauschale Angaben wie „Nach 24 Stunden ist alles abgebaut“ sind unseriös. Wie lange eine Substanz im Blut nachweisbar bleibt, hängt unter anderem von Wirkstoff, Dosis, Konsumhäufigkeit und persönlichem Stoffwechsel ab. Gerade bei regelmäßigem Cannabiskonsum kann THC länger im Blutserum nachweisbar bleiben.
Seit August 2024 gilt für Cannabis grundsätzlich ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Für Fahranfänger in der Probezeit und Menschen unter 21 Jahren gilt weiterhin ein besonderes Cannabisverbot. Außerdem ist die Kombination von Cannabis und Alkohol ausdrücklich untersagt. Der Grenzwert ist kein Freibrief: Bei erkennbaren Ausfallerscheinungen oder einer Gefährdung anderer kann auch unterhalb von 3,5 ng/ml ein Strafverfahren drohen. Die Regelungen stehen in den §§ 24a und 24c StVG.
Die sicherste Lösung bleibt deshalb: nüchterne Fahrerin oder nüchterner Fahrer, öffentliche Verkehrsmittel, Shuttle, Taxi oder eine zusätzliche Übernachtung.
2. SCHWEIGEN
Ihr müsst keine Fragen zu eurem Konsum beantworten.
Das gilt insbesondere für Fragen wie:
- Haben Sie Drogen genommen?
- Wann haben Sie zuletzt Cannabis konsumiert?
- Woher kommen Sie?
- Waren Sie auf dem Festival?
- Nehmen Sie regelmäßig Medikamente oder andere Substanzen?
Gebt eure Personalien an und zeigt Führerschein sowie Fahrzeugpapiere vor. Darüber hinaus solltet ihr keine Angaben zur Sache machen.
Eine passende Antwort lautet:
„Zu meinem Konsum und zum Sachverhalt mache ich keine Angaben.“
Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Es ist euer gutes Recht.
3. FREUNDLICH BLEIBEN – ABER NICHT FREIWILLIG MITWIRKEN
Bleibt ruhig und höflich. Leistet keinen körperlichen Widerstand und behindert die Kontrolle nicht.
Ihr müsst aber nicht freiwillig dabei helfen, einen Verdacht gegen euch zu begründen. Ohne entsprechende rechtliche Anordnung müsst ihr insbesondere nicht:
- euer Smartphone entsperren,
- einer Durchsuchung des Fahrzeugs oder Gepäcks zustimmen,
- eure Taschen freiwillig leeren,
- auf einer Linie laufen,
- euch mit dem Finger an die Nase fassen,
- eine Urinprobe abgeben,
- an einem Speichel-, Schweiß- oder sonstigen Drogenschnelltest teilnehmen.
Fragt im Zweifel ruhig:
„Ist das freiwillig oder ordnen Sie die Maßnahme an?“
Wird eine Maßnahme angeordnet, erklärt, dass ihr nicht einverstanden seid. Leistet aber keinen Widerstand.
4. DROGENSCHNELLTEST ABLEHNEN
Drogenvortests sind grundsätzlich freiwillig. Sie können fehleranfällig sein und teilweise auch länger zurückliegenden Konsum anzeigen. Ihr Ergebnis dient der Polizei häufig als Grundlage für weitere Maßnahmen.
Eine kurze Antwort genügt:
„Ich nehme an freiwilligen Tests nicht teil.“
Die Verweigerung eines freiwilligen Tests ist kein Geständnis. Sie verhindert allerdings nicht automatisch eine Blutentnahme. Liegen aus Sicht der Polizei konkrete Verdachtsmomente vor, kann sie eine Blutprobe anordnen.
Anders als früher häufig dargestellt, ist dafür bei Verkehrsdelikten grundsätzlich kein vorheriger richterlicher Beschluss erforderlich. Das ergibt sich aus § 81a Absatz 2 StPO.
5. KEINEN URIN ABGEBEN
Ein Urintest ist freiwillig und sollte abgelehnt werden. Im Urin können Konsumrückstände wesentlich länger nachweisbar sein als eine aktuelle Wirkung im Blut.
Sagt einfach:
„Einer Urinprobe stimme ich nicht zu.“
6. NICHTS INHALTLICHES UNTERSCHREIBEN
Unterschreibt keine Aussagen, Einverständniserklärungen oder sonstigen Dokumente, deren Bedeutung ihr nicht sicher beurteilen könnt.
Lasst euch Schriftstücke aushändigen oder fotografiert sie, sofern dies gestattet wird. Eine Stellungnahme kann später nach Akteneinsicht durch einen Anwalt erfolgen.
NACH DEM FESTIVAL
1. AUTO, MOTORRAD UND E-SCOOTER STEHEN LASSEN
Wer konsumiert hat oder sich nicht vollständig sicher ist, sollte kein Kraftfahrzeug führen. Dazu zählen auch E-Scooter.
Auch das Fahrrad ist nicht automatisch eine sichere Alternative. Der THC-Grenzwert des § 24a StVG gilt zwar nur für Kraftfahrzeuge. Wer aufgrund von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln nicht mehr fahrtüchtig ist, kann sich aber auch auf dem Fahrrad wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. § 316 StGB erfasst Fahrzeuge allgemein.
Im Zweifel: laufen, Taxi, Shuttle oder öffentliche Verkehrsmittel.
2. BLUTENTNAHME NICHT FREIWILLIG ZUSTIMMEN
Wird eine Blutentnahme angeordnet, erklärt ausdrücklich:
„Ich stimme der Blutentnahme nicht zu, werde aber keinen Widerstand leisten.“
Verlangt, dass euer Widerspruch dokumentiert wird. Leistet keinen körperlichen Widerstand und folgt den notwendigen Anweisungen.
Wichtig: Die fehlende Zustimmung macht eine angeordnete Blutentnahme nicht automatisch rechtswidrig. Ob ausreichende Verdachtsmomente vorlagen und ob die Maßnahme rechtmäßig war, kann später anhand der Ermittlungsakte geprüft werden.
3. WEITERHIN SCHWEIGEN
Auch nach einem positiven Schnelltest oder einer Blutentnahme müsst ihr keine Angaben zum Konsum machen.
Versucht nicht, euch mit Erklärungen wie „Das war gestern“, „Ich konsumiere nur selten“ oder „Ich fühle mich längst wieder nüchtern“ zu entlasten. Solche Aussagen können später sowohl im Bußgeld- oder Strafverfahren als auch gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde problematisch werden.
4. FRÜHZEITIG ANWALTLICHEN RAT EINHOLEN
Beim erstmaligen Verstoß gegen den Cannabisgrenzwert drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bei Wiederholungen steigen Bußgeld und Dauer des Fahrverbots. Bei der Kombination von Cannabis und Alkohol liegt das Regelbußgeld beim ersten Verstoß bei 1.000 Euro, hinzu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Regelsätze ergeben sich aus dem Bußgeldkatalog.
Bei Fahrunsicherheit, Ausfallerscheinungen oder einer konkreten Gefährdung kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden. Dann drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Nicht mehr richtig ist allerdings die Behauptung, dass nach einem erstmaligen Cannabisverstoß automatisch eine MPU angeordnet oder der Führerschein entzogen wird. Nach der aktuellen Rechtslage ist eine MPU bei Cannabis insbesondere bei wiederholten Zuwiderhandlungen, Anzeichen für Cannabismissbrauch oder zusätzlichen belastenden Umständen möglich. Das ergibt sich aus § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung und wurde 2026 nochmals gerichtlich bestätigt. VGH München, Beschluss vom 20. Mai 2026.
Bei anderen Drogen gelten weiterhin wesentlich strengere Maßstäbe für die Fahreignung.
Deshalb gilt: Nicht auf Post von Polizei oder Fahrerlaubnisbehörde warten und vorschnell Erklärungen abgeben. Je früher die Akte geprüft und eine Verteidigungsstrategie entwickelt wird, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten.