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FÜHRERSCHEIN ZURÜCKBEKOMMEN: WAS TUN, WENN DIE BEHÖRDE NICHT REAGIERT?

Neue Cannabis-Regeln, Neuerteilung der Fahrerlaubnis und Untätigkeitsklage

Seit der Änderung des Fahrerlaubnisrechts gelten für Cannabis neue Regeln. Wer seine Fahrerlaubnis früher wegen Cannabiskonsums verloren hat, kann deshalb heute bessere Chancen auf eine Neuerteilung haben. Eine automatische Rückgabe des Führerscheins gibt es jedoch nicht. Betroffene müssen einen Antrag auf Neuerteilung stellen – und nicht selten lässt die Antwort der Fahrerlaubnisbehörde lange auf sich warten.

Was können Sie tun, wenn über Ihren Antrag nicht entschieden wird?

NEUE CANNABIS-REGELN: WANN BESTEHT EINE CHANCE AUF NEUERTEILUNG?

Seit 2024 unterscheidet das Fahrerlaubnisrecht deutlicher zwischen Cannabiskonsum, Cannabismissbrauch und Cannabisabhängigkeit. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) darf insbesondere verlangt werden, wenn:

  • Tatsachen für Cannabismissbrauch sprechen,
  • wiederholt unter Cannabiseinfluss gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde,
  • die Fahrerlaubnis wegen Cannabismissbrauchs oder wiederholter Cannabisfahrten entzogen wurde,
  • oder geklärt werden muss, ob ein früherer Missbrauch beziehungsweise eine Abhängigkeit noch besteht.

Ein einmaliger Verkehrsverstoß unter Cannabiseinfluss rechtfertigt dagegen grundsätzlich nicht automatisch eine MPU. Entscheidend bleibt aber immer der konkrete Einzelfall. Die rechtlichen Voraussetzungen ergeben sich aus § 13a Fahrerlaubnis-Verordnung.

DER THC-GRENZWERT VON 3,5 NG/ML

Für erwachsene Kraftfahrer gilt nach § 24a StVG grundsätzlich ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser Grenzwert betrifft zunächst die Frage, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Er bedeutet jedoch nicht, dass bei einem niedrigeren Wert automatisch Fahreignung besteht oder bei einem höheren Wert automatisch die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das Ordnungswidrigkeitenrecht und die Prüfung der persönlichen Fahreignung durch die Fahrerlaubnisbehörde müssen voneinander unterschieden werden.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten strengere Regelungen.

KEINE AUTOMATISCHE RÜCKGABE DES FÜHRERSCHEINS

Eine frühere Entziehung der Fahrerlaubnis wird durch die neue Rechtslage nicht automatisch aufgehoben. In der Regel muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Nach § 20 FeV gelten dabei grundsätzlich die Vorschriften für die erstmalige Erteilung.

Die Behörde prüft unter anderem:

  • warum die Fahrerlaubnis entzogen wurde,
  • ob weiterhin Zweifel an der Fahreignung bestehen,
  • ob ein ärztliches Gutachten oder eine MPU verlangt werden darf,
  • ob eine gerichtliche Sperrfrist abgelaufen ist,
  • und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Deshalb sollten ältere Entziehungsbescheide, Gutachten und Gerichtsentscheidungen rechtlich überprüft werden. Nicht jede frühere Begründung trägt nach der heutigen Rechtslage weiterhin eine MPU-Anordnung.

WENN DIE FÜHRERSCHEINBEHÖRDE NICHT REAGIERT

Viele Betroffene warten über Monate auf eine Entscheidung. Wichtig ist dabei: Das Gesetz schreibt keine allgemeine Bearbeitungsfrist von exakt drei Monaten vor. Nach drei Monaten kann jedoch grundsätzlich eine Untätigkeitsklage zulässig werden.

Voraussetzung ist, dass über den Antrag ohne ausreichenden Grund nicht in angemessener Zeit entschieden wurde. Die Behörde kann sich beispielsweise auf fehlende Unterlagen, noch ausstehende Auskünfte oder eine sachlich nachvollziehbare Verzögerung berufen.

UNTÄTIGKEITSKLAGE NACH § 75 VWGO

Nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung kann grundsätzlich drei Monate nach Antragstellung Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. In besonderen Fällen kann eine Klage auch früher zulässig sein.

Die Untätigkeitsklage führt nicht automatisch dazu, dass die Fahrerlaubnis sofort erteilt wird. Das Gericht prüft vielmehr, ob die Behörde ohne ausreichenden Grund untätig geblieben ist und ob ein Anspruch auf Neuerteilung besteht. Liegt ein nachvollziehbarer Grund für die Verzögerung vor, kann das Gericht das Verfahren zunächst aussetzen und der Behörde eine Frist setzen.

SO SOLLTEN SIE VORGEHEN

  1. Antrag und Unterlagen prüfen Stellen Sie sicher, dass der Antrag vollständig eingereicht wurde. Bewahren Sie den Eingangsbeleg oder die elektronische Bestätigung auf.
  2. Schriftlich nach dem Sachstand fragen Bitten Sie die Behörde um eine konkrete Auskunft zum Bearbeitungsstand. Fragen Sie ausdrücklich, ob Unterlagen fehlen oder weitere Ermittlungen erforderlich sind.
  3. Angemessene Frist setzen Fordern Sie die Behörde schriftlich auf, innerhalb einer angemessenen Frist – beispielsweise 14 Tagen – zu reagieren oder die Gründe für die Verzögerung mitzuteilen.
  4. Akteneinsicht und Rechtslage prüfen lassen Vor einer Klage sollte geklärt werden, ob die Behörde noch eine MPU oder andere Nachweise verlangen darf und ob tatsächlich ein Anspruch auf Neuerteilung besteht.
  5. Untätigkeitsklage prüfen Sind mindestens drei Monate vergangen und liegt kein ausreichender Grund für die Verzögerung vor, kann eine Klage beim Verwaltungsgericht sinnvoll sein.

WICHTIG: NICHT OHNE FAHRERLAUBNIS FAHREN

Ein gestellter Antrag und auch eine eingereichte Untätigkeitsklage berechtigen nicht zum Fahren. Wer vor der offiziellen Neuerteilung ein Kraftfahrzeug führt, riskiert ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

CANNABIS-ANWALT OLIVER RABBAT RÄT

Die neuen Cannabis-Regeln können die Chancen auf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis verbessern. Sie beseitigen eine frühere Entziehung aber nicht automatisch. Entscheidend ist, auf welcher Grundlage die Fahrerlaubnis entzogen wurde und ob die Behörde heute noch ein Gutachten oder eine MPU verlangen darf.

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde über Monate nicht reagiert, müssen Sie das nicht unbegrenzt hinnehmen. Lassen Sie zunächst prüfen, ob Ihr Antrag vollständig und rechtlich entscheidungsreif ist. Anschließend kann eine Untätigkeitsklage den notwendigen Druck erzeugen und eine gerichtliche Klärung ermöglichen.