DIE GRUNDREGELN FÜR DIE POLIZEIKONTROLLE
Eine Polizeikontrolle ist für viele Menschen eine Stresssituation. Gerade dann ist es wichtig, ruhig zu bleiben und nicht vorschnell Angaben zu machen oder freiwilligen Maßnahmen zuzustimmen.
Wer seine Rechte kennt, kann Fehler vermeiden, ohne die Situation unnötig zu verschärfen.
RUHIG UND HÖFLICH BLEIBEN
Bleiben Sie ruhig, sachlich und höflich. Beleidigungen, Drohungen, Fluchtversuche oder körperlicher Widerstand verschärfen die Situation und können zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen haben.
Halten Sie Abstand, lassen Sie Ihre Hände möglichst sichtbar und vermeiden Sie hektische Bewegungen. Fragen Sie nach, bevor Sie etwa in eine Jackentasche oder in das Handschuhfach greifen.
PERSONALDIEN ANGEBEN – SONST NICHTS
Sie müssen die zur Feststellung Ihrer Identität erforderlichen Angaben machen und als Fahrer die vorgeschriebenen Dokumente vorzeigen.
Zu Ihrem Konsumverhalten, zu Medikamenten, zur Herkunft von Cannabis oder zu Ihrer letzten Einnahme müssen Sie sich dagegen nicht äußern.
Eine passende Antwort lautet:
„Zu der Sache mache ich keine Angaben.“
Bleiben Sie konsequent. Lassen Sie sich auch nicht auf scheinbar unverbindlichen Smalltalk ein. Fragen wie „Wann haben Sie zuletzt konsumiert?“ oder „Sie rauchen doch nur gelegentlich, oder?“ können später gegen Sie verwendet werden.
Beschuldigte haben grundsätzlich das Recht zu schweigen. Dieses Recht ergibt sich aus der Strafprozessordnung.
KEINE FREIWILLIGEN DROGENTESTS
Urin-, Speichel- und Schweißtests sowie sogenannte Koordinations- oder Reaktionstests sind grundsätzlich freiwillig.
Sie müssen weder auf einer Linie laufen noch mit geschlossenen Augen die Nasenspitze berühren oder andere „Turnübungen“ absolvieren. Solche Tests dienen häufig dazu, weitere Verdachtsmomente zu dokumentieren.
Sagen Sie ruhig und eindeutig:
„Ich wirke an freiwilligen Tests nicht mit.“
Die Ablehnung eines freiwilligen Tests ist kein Schuldeingeständnis. Bereits vorhandene Beobachtungen der Polizei – beispielsweise Fahrfehler, auffälliges Verhalten oder körperliche Anzeichen – bleiben davon allerdings unberührt.
DURCHSUCHUNGEN NICHT FREIWILLIG ZUSTIMMEN
Stimmen Sie einer freiwilligen Durchsuchung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs oder Ihrer mitgeführten Sachen nicht vorschnell zu.
Sie können erklären:
„Ich stimme einer freiwilligen Durchsuchung nicht zu.“
Ordnet die Polizei eine Maßnahme trotzdem an, leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Sie können der Maßnahme ausdrücklich widersprechen und später anwaltlich prüfen lassen, ob sie rechtmäßig war.
NICHTS UNGEPRÜFT UNTERSCHREIBEN
Unterschreiben Sie keine Erklärungen, deren Inhalt oder rechtliche Wirkung Sie nicht sicher verstehen. Das gilt besonders für Einverständniserklärungen, freiwillige Herausgaben oder Aussagen zum Konsum.
Bei der Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Gegenstands sollten Sie deutlich erklären:
„Ich gebe den Gegenstand nicht freiwillig heraus und widerspreche der Sicherstellung.“
Lassen Sie sich ein Verzeichnis beziehungsweise eine Bescheinigung über mitgenommene Gegenstände aushändigen. Eine Unterschrift kann je nach Formular unterschiedliche Bedeutungen haben. Deshalb ist die pauschale Aussage „Alles, was Sie unterschreiben, wird gegen Sie verwendet“ zu weitgehend. Entscheidend ist, was mit der Unterschrift konkret bestätigt wird. Sicherstellung und Beschlagnahme sind unter anderem in den §§ 94 und 98 StPO geregelt.
BLUTENTNAHME: KEINEN WIDERSTAND LEISTEN
Lehnen Sie freiwillige Vortests ab, muss die Polizei anhand der vorhandenen Tatsachen entscheiden, ob sie weitere Maßnahmen für gerechtfertigt hält.
Eine Blutentnahme kann bei Verdacht auf bestimmte Verkehrsdelikte auch ohne vorherige richterliche Entscheidung angeordnet werden. Sie muss grundsätzlich von einem Arzt vorgenommen werden. Die aktuelle Regelung findet sich in § 81a StPO.
Wird eine Blutentnahme angeordnet, leisten Sie keinen Widerstand. Erklären Sie lediglich:
„Ich widerspreche der Maßnahme, werde aber keinen Widerstand leisten.“
Machen Sie auch gegenüber dem Arzt keine Angaben zum Konsum, die über medizinisch notwendige Informationen hinausgehen.
NACH DER KONTROLLE NICHT EINFACH ABWARTEN
Notieren Sie möglichst zeitnah:
- Ort und Uhrzeit der Kontrolle
- Ablauf und Dauer der Maßnahmen
- gestellte Fragen und Ihre Antworten
- durchgeführte Tests
- Namen oder Dienstnummern der beteiligten Beamten
- mögliche Zeugen
- sichergestellte Gegenstände und ausgehändigte Unterlagen
Suchen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat, insbesondere nach einer Blutentnahme, einer Beschlagnahme oder wenn die Weiterfahrt untersagt wurde. Eine Verteidigung sollte nach Akteneinsicht aufgebaut werden – nicht auf Grundlage von Vermutungen oder vorschnellen Erklärungen gegenüber der Polizei.
DIE WICHTIGSTEN SÄTZE FÜR DIE POLIZEIKONTROLLE
„Zu der Sache mache ich keine Angaben.“
„Ich wirke an freiwilligen Tests nicht mit.“
„Ich stimme einer freiwilligen Durchsuchung nicht zu.“
„Ich widerspreche der Maßnahme, werde aber keinen Widerstand leisten.“
„Ich möchte zunächst mit meinem Anwalt sprechen.“
Wichtiger Zusatz für die Veröffentlichung: Der seit 2024 geltende Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum ändert nichts an diesen Verhaltensregeln. Er ist in § 24a StVG geregelt. Unterhalb dieses Wertes ist eine Fahrt aber nicht automatisch in jedem Fall folgenlos – insbesondere bei Ausfallerscheinungen, Fahrfehlern, Mischkonsum, Fahranfängern oder medizinischem Cannabis gelten zusätzliche beziehungsweise andere Maßstäbe.