TELEFONISCHE ERSTBERATUNG BEIM CANNABIS-ANWALT IN BERLIN
Eine telefonische Erstberatung bei Cannabis Anwalt Oliver Rabbat in Berlin ist besonders nach einer Vorladung, einer Verkehrskontrolle oder einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde sinnvoll. Im ersten Gespräch wird geklärt, ob unmittelbarer Handlungsbedarf besteht und welche Fehler Sie jetzt vermeiden sollten.
Auch bei Ermittlungen wegen einer Cannabis-, NPS- oder Darknet-Bestellung sowie bei Problemen im Zusammenhang mit medizinischem Cannabis kann eine frühe rechtliche Einschätzung helfen. Denn gerade zu Beginn eines Verfahrens werden häufig Entscheidungen getroffen, die sich später nur schwer korrigieren lassen.
WANN IST EINE TELEFONISCHE ERSTBERATUNG SINNVOLL?
Eine telefonische Erstberatung im Cannabisrecht ist insbesondere sinnvoll, wenn Sie:
- eine polizeiliche Vorladung erhalten haben,
- zu einem Tatvorwurf angehört werden sollen,
- von einem Ermittlungsverfahren erfahren haben,
- nach einer Verkehrskontrolle mit einer Blutentnahme konfrontiert wurden,
- einen Bußgeldbescheid erhalten haben,
- Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen haben,
- eine medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz MPU – befürchten,
- medizinisches Cannabis einnehmen und Probleme mit Ihrer Fahrerlaubnis haben,
- wegen einer Cannabis-, NPS- oder Darknet-Bestellung beschuldigt werden,
- nicht wissen, ob und wie Sie auf ein behördliches Schreiben reagieren sollen.
Je früher die rechtliche Situation geklärt wird, desto besser können vorschnelle Aussagen, versäumte Fristen und andere strategische Fehler vermieden werden.
Sie haben eine Vorladung, einen Anhörungsbogen oder Post von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten?
Telefonische Erstberatung vereinbaren: 030 692 05 040
WAS WIRD IM ERSTEN TELEFONGESPRÄCH GEKLÄRT?
Im ersten Gespräch schildern Sie den bisherigen Ablauf und teilen mit, welche Schreiben oder Informationen Ihnen bereits vorliegen. Anschließend besprechen wir insbesondere folgende Fragen:
- Welcher konkrete Vorwurf steht im Raum?
- Handelt es sich um ein Straf-, Bußgeld- oder Fahrerlaubnisverfahren?
- Besteht unmittelbarer Handlungsbedarf?
- Müssen Fristen beachtet werden?
- Sollten Sie gegenüber Polizei oder Behörden Angaben machen?
- Ist eine Akteneinsicht erforderlich?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ist eine weitergehende anwaltliche Vertretung sinnvoll?
Die telefonische Beratung schafft eine erste rechtliche Orientierung. Eine abschließende Bewertung der Beweislage ist jedoch häufig erst möglich, nachdem die Ermittlungs- oder Behördenakte eingesehen wurde.
CANNABISRECHT UMFASST MEHRERE RECHTSGEBIETE
Cannabisrecht ist kein eigenständiges, abgeschlossenes Rechtsgebiet. Je nach Sachverhalt können unterschiedliche Gesetze und Verfahren eine Rolle spielen.
Dazu gehören unter anderem:
- Strafrecht,
- Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Fahrerlaubnisrecht,
- Verwaltungsrecht,
- Konsumcannabisgesetz,
- Medizinal-Cannabisgesetz,
- Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Ein einzelner Vorgang kann außerdem mehrere Verfahren gleichzeitig auslösen. Nach einer Verkehrskontrolle können beispielsweise neben einem Bußgeldverfahren weitere Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde folgen.
Auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen einer Bestellung oder eines Drogenfundes kann fahrerlaubnisrechtlich relevant werden. Deshalb sollte nicht nur der unmittelbare Tatvorwurf betrachtet werden, sondern die gesamte rechtliche Situation.
VOR EINER AUSSAGE SOLLTE DIE AKTENLAGE GEPRÜFT WERDEN
Als beschuldigte Person müssen Sie sich gegenüber der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden grundsätzlich nicht selbst zur Sache äußern. Trotzdem versuchen viele Betroffene, die Situation durch spontane Erklärungen aufzuklären.
Das kann problematisch sein. Auch scheinbar nebensächliche Angaben können später gegen die betroffene Person verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise Aussagen über:
- Zeitpunkt und Häufigkeit des Konsums,
- Herkunft einer Substanz,
- Bestellung oder Lieferung,
- Zahlungswege,
- verwendete Kommunikationsmittel,
- frühere Konsumgewohnheiten,
- ärztliche Verordnungen,
- die Einnahme von medizinischem Cannabis.
Wer eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhält, muss dieser grundsätzlich nicht folgen. Bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht gelten andere Regeln. Vor einer Aussage oder schriftlichen Stellungnahme sollte daher anwaltlich geprüft werden, welche Reaktion im konkreten Fall sinnvoll ist.
WARUM AKTENEINSICHT ENTSCHEIDEND SEIN KANN
Eine verlässliche Verteidigungsstrategie lässt sich häufig erst nach Akteneinsicht entwickeln. Die Akte kann unter anderem zeigen:
- welche konkreten Beweise vorhanden sind,
- wie eine Bestellung oder Sendung einer Person zugeordnet wurde,
- ob Zahlungs- oder Kommunikationsdaten vorliegen,
- welche Zeugenaussagen dokumentiert wurden,
- welche Blut- oder Laborwerte festgestellt wurden,
- ob Verfahrensfehler erkennbar sind,
- welche Informationen an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt wurden.
Erst auf dieser Grundlage lässt sich seriös beurteilen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann oder weitere Verteidigungsschritte erforderlich sind.
Eine erste Einschätzung am Telefon bleibt trotzdem wertvoll: Sie hilft dabei, bis zur Akteneinsicht richtig zu reagieren und unnötige Nachteile zu vermeiden.
CANNABIS AM STEUER UND FAHRERLAUBNIS
Nach einer Verkehrskontrolle können unterschiedliche rechtliche Fragen auftreten. Entscheidend ist nicht nur, ob ein strafrechtlicher Vorwurf oder eine Ordnungswidrigkeit im Raum steht. Zusätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen.
In der telefonischen Erstberatung kann unter anderem geklärt werden:
- welche Bedeutung ein festgestellter THC-Wert haben kann,
- ob weitere Schreiben oder Maßnahmen zu erwarten sind,
- wie auf einen Anhörungsbogen reagiert werden sollte,
- ob fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen drohen,
- ob die Einnahme von medizinischem Cannabis eine Rolle spielt,
- welche Unterlagen gesichert werden sollten.
Eine pauschale Bewertung allein aufgrund eines einzelnen Wertes ist häufig nicht ausreichend. Maßgeblich sind der konkrete Sachverhalt, die rechtliche Einordnung und die vorhandenen Beweismittel.
MEDIZINISCHES CANNABIS: REZEPT ALLEIN LÖST NICHT JEDES PROBLEM
Patientinnen und Patienten dürfen ein ärztlich verordnetes Cannabis-Medikament grundsätzlich einnehmen. Ein Rezept schützt jedoch nicht automatisch vor sämtlichen straf-, ordnungswidrigkeiten- oder fahrerlaubnisrechtlichen Fragen.
Probleme können beispielsweise entstehen, wenn:
- Zweifel an der bestimmungsgemäßen Einnahme bestehen,
- Ausfallerscheinungen festgestellt wurden,
- die ärztliche Verordnung nicht unmittelbar nachvollzogen werden kann,
- die Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Nachweise verlangt,
- neben der Medikation ein weiterer Cannabiskonsum vermutet wird.
In diesen Fällen sollte genau geprüft werden, welche Informationen den Behörden vorliegen und welche medizinischen Unterlagen tatsächlich benötigt werden.
CANNABIS-, NPS- UND DARKNET-BESTELLUNGEN
Auch nach abgefangenen Briefen oder Paketsendungen kann eine frühe Beratung sinnvoll sein. Ermittlungsverfahren stützen sich häufig auf Versanddaten, Namen und Anschriften, Zahlungsinformationen oder digitale Kommunikation.
Der Umstand, dass eine Sendung an eine bestimmte Anschrift gerichtet war, beantwortet jedoch nicht automatisch alle Fragen zur strafrechtlichen Verantwortung. Entscheidend ist, welche konkrete Bestellung nachgewiesen werden kann und welche weiteren Beweismittel vorhanden sind.
Vor einer Einlassung sollte deshalb regelmäßig Akteneinsicht genommen werden. Das gilt auch bei Ermittlungen im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Stoffen, beispielsweise bei Bestellungen über Anbieter wie „Chemistry King“.
WAS KANN EINE TELEFONISCHE ERSTBERATUNG LEISTEN?
Die telefonische Erstberatung kann:
- Ihre rechtliche Situation vorläufig einordnen,
- unmittelbaren Handlungsbedarf erkennen,
- vor vorschnellen Aussagen schützen,
- mögliche Fristen identifizieren,
- notwendige Unterlagen bestimmen,
- das weitere Vorgehen strukturieren,
- klären, ob eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist.
Sie ersetzt nicht immer die genaue Prüfung der Akte. Wenn der Ermittlungsstand noch unbekannt ist, kann zunächst nur auf Grundlage Ihrer Angaben und der vorliegenden Schreiben beraten werden.
Eine erste Orientierung ist häufig sofort möglich. Eine belastbare Beurteilung der Beweislage setzt dagegen regelmäßig Akteneinsicht voraus.
IST EINE TELEFONISCHE BERATUNG BUNDESWEIT MÖGLICH?
Die telefonische Erstberatung ist grundsätzlich auch möglich, wenn Sie nicht in Berlin wohnen. Vorladungen, Anhörungsschreiben, Bußgeldbescheide oder Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde können vor dem Termin elektronisch übermittelt werden.
Viele Straf-, Bußgeld- und Fahrerlaubnisverfahren lassen sich zunächst ohne persönlichen Kanzleitermin bearbeiten. Ob später ein persönliches Erscheinen oder eine Vertretung vor Ort erforderlich wird, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
WAS KOSTET EINE ERSTBERATUNG?
Die Kosten der telefonischen Erstberatung werden vor Beginn des Gesprächs transparent geklärt. Ihre Höhe hängt unter anderem vom Umfang der Beratung und einer möglichen Vergütungsvereinbarung ab.
Die Erstberatung ist von einer anschließenden Vertretung zu unterscheiden. Wenn nach dem Gespräch eine Akteneinsicht oder eine weitergehende Vertretung beauftragt wird, werden die dafür entstehenden Kosten gesondert erläutert.
SO LÄUFT DIE BERATUNG BEI OLIVER RABBAT AB
Sie kontaktieren mich, Rechtsanwalt Oliver Rabbat – Cannabis Anwalt Berlin, telefonisch unter 030 692 05 040 oder per E-Mail
Sie erhalten einen telefonischen Beratungstermin. In diesem Gespräch erläutern Sie den bisherigen Ablauf und den gegen Sie erhobenen Vorwurf. Wir klären, ob unmittelbarer Handlungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Nach Ihrer Beauftragung beantrage ich Akteneinsicht bei der zuständigen Ermittlungs- oder Verwaltungsbehörde.
Sobald die Akte vorliegt, prüfe ich die Beweislage und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine auf Ihren Fall abgestimmte Strategie. Dabei berücksichtige ich neben dem Straf- oder Bußgeldverfahren auch mögliche Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis.
RESUME
Wer frühzeitig anwaltlichen Rat einholt, kann Risiken besser einschätzen und unnötige Fehler vermeiden. Gerade bei Vorladungen, Verkehrskontrollen, Fahrerlaubnisproblemen oder Ermittlungen wegen Cannabis- und NPS-Bestellungen kann eine telefonische Erstberatung schnell erste Klarheit schaffen.
Ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Für eine belastbare Bewertung der Beweislage ist häufig die Einsicht in die Ermittlungs- oder Behördenakte entscheidend.

Telefonische Erstberatung bei Cannabis Anwalt Oliver Rabbat vereinbaren: Telefon: 030 692 05 040
HÄUFIGE FRAGEN ZUR TELEFONISCHEN ERSTBERATUNG
MUSS ICH EINER POLIZEILICHEN VORLADUNG FOLGEN?
Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung der Polizei grundsätzlich nicht folgen. Anders kann es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sein. Vor einer Aussage sollte die konkrete Situation anwaltlich geprüft werden.
SOLLTE ICH EINEN ANHÖRUNGSBOGEN AUSFÜLLEN?
Angaben zur Sache sollten nicht vorschnell gemacht werden. Ob und welche Pflichtangaben erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Schreiben und Verfahren ab. Lassen Sie den Anhörungsbogen deshalb möglichst vor der Rücksendung prüfen.
KANN MEIN FALL AM TELEFON ABSCHLIESSEND BEWERTET WERDEN?
Eine erste rechtliche Einordnung ist häufig möglich. Eine abschließende Einschätzung der Beweislage setzt jedoch in vielen Fällen Akteneinsicht voraus.
KANN ICH MICH AUCH AUSSERHALB BERLINS BERATEN LASSEN?
Ja. Die telefonische Erstberatung und die Übermittlung von Unterlagen sind grundsätzlich auch bundesweit möglich.
WELCHE UNTERLAGEN SOLLTE ICH BEREITHALTEN?
Hilfreich sind insbesondere Vorladungen, Anhörungsschreiben, Bußgeldbescheide, Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, Laborbefunde und vorhandene medizinische Unterlagen.
WANN SOLLTE ICH DEN CANNABIS-ANWALT KONTAKTIEREN?
Möglichst frühzeitig – insbesondere nach einer Kontrolle, nach Erhalt einer Vorladung oder sobald sich die Fahrerlaubnisbehörde meldet. Vor einer Aussage oder schriftlichen Stellungnahme sollte die rechtliche Situation geklärt werden.em Cannabis.
WAS KOSTET EINE ERSTBERATUNG?
Die telefonische Erstberatung bei Rechtsanwalt Oliver Rabbat kostet pauschal 100 Euro.