Zurück zur Übersicht

CANNABIS UND BUNDESWEHR

Seit April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legal. Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hat sich dadurch allerdings weit weniger geändert, als viele vermuten. Der private Cannabiskonsum kann dienstrechtliche Folgen haben – auch am Wochenende oder im Urlaub.

Auch bei Reservistinnen und Reservisten stellen sich besondere Fragen: Was gilt vor einer Wehrübung? Wann greifen die soldatenrechtlichen Pflichten? Und welche Auswirkungen kann Cannabiskonsum auf eine Sicherheitsüberprüfung oder ein Disziplinarverfahren haben? Wer bei der Bundeswehr dient oder zu einer Reservistendienstleistung herangezogen wird, sollte sich nicht allein auf die allgemeinen Regeln des Konsumcannabisgesetzes verlassen.

Bei Auslandsreisen müssen zusätzlich die Einfuhrbestimmungen und die Vorschriften des jeweiligen Landes beachtet werden.

CANNABIS IST LEGAL – ABER NICHT ÜBERALL

Das Konsumcannabisgesetz erlaubt Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen den Besitz, den privaten Anbau und den Konsum von Cannabis. Für die Bundeswehr enthält das Gesetz jedoch ausdrückliche Ausnahmen.

In militärischen Bereichen ist der Konsum nach § 5 Absatz 3 KCanG verboten. Auch die zivilen Erlaubnisse für Besitz und Eigenanbau gelten dort nicht. Cannabis darf deshalb nicht in Kasernen, auf militärische Übungsplätze, auf Schiffe oder in andere militärische Bereiche mitgebracht werden. Das betrifft nicht nur Soldaten, sondern grundsätzlich jede Person, die einen solchen Bereich betritt.

Für aktive Soldatinnen und Soldaten geht das Verbot noch weiter. Die Bundeswehr hält auch nach der Teillegalisierung an ihren dienstrechtlichen Vorgaben fest. Danach bleibt der Konsum von Cannabis während des gesamten Dienstverhältnisses untersagt – auch außerhalb des Dienstes, außerhalb einer Kaserne und im Urlaub.

Der Grund liegt nicht allein im Cannabisgesetz. Maßgeblich sind insbesondere die soldatenrechtliche Pflicht zum treuen Dienen und die Gesunderhaltungspflicht nach § 17a Soldatengesetz. Soldaten müssen ihre jederzeitige Einsatz- und Verwendungsfähigkeit erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat Cannabiskonsum deshalb bereits als mögliche Gefährdung der dienstlichen Einsatzbereitschaft bewertet.

WAS GILT FÜR RESERVISTINNEN UND RESERVISTEN?

Bei Reservisten kommt es entscheidend auf den jeweiligen Status an.

Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses besitzt eine Reservistin oder ein Reservist grundsätzlich keinen Soldatenstatus. Als Privatperson darf sie oder er Cannabis daher im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes konsumieren, besitzen oder privat anbauen.

Mit Beginn einer Reservistendienstleistung ändert sich die Rechtslage. Während einer Wehrübung oder einer anderen Reservistendienstleistung gelten die soldatenrechtlichen Pflichten und damit auch die strengeren Cannabisregeln. Der Konsum im laufenden Wehrdienstverhältnis ist verboten – nicht nur während der einzelnen Dienststunden.

Die Bundeswehr weist Reservisten deshalb darauf hin, den Konsum rechtzeitig vor Dienstantritt einzustellen. Eine allgemein verbindliche Frist von beispielsweise 24, 48 oder 72 Stunden gibt es nicht. Entscheidend ist, dass bei Dienstantritt keine Wirkung oder Nachwirkung besteht und die volle Dienst- und Verwendungsfähigkeit gewährleistet ist. Gerade bei regelmäßigem Konsum lässt sich das nicht mit einer einfachen Stundenrechnung sicher beurteilen.

Rechtsanwalt Oliver Rabbat bietet eine telefonische Erstberatung im Cannabisrecht an und prüft, welche weiteren fachrechtlichen Schritte im konkreten Fall erforderlich sind.



HÄUFIGE FRAGEN ZU CANNABIS UND BUNDESWEHR

Darf ich als Soldat in meiner Freizeit Cannabis konsumieren?

Für aktive Soldatinnen und Soldaten bleibt der Cannabiskonsum nach den dienstrechtlichen Vorgaben grundsätzlich untersagt – auch außerhalb des Dienstes, am Wochenende und im Urlaub. Das Bundesverwaltungsgericht hat selbst einen außerdienstlichen Konsum als mögliche Gefährdung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft bewertet. Die Teillegalisierung hat daran nichts Grundsätzliches geändert.

Darf ich Cannabis mit in die Kaserne nehmen?

Nein. In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis nach § 5 Absatz 3 KCanG ausdrücklich verboten. Auch die zivilrechtlichen Ausnahmen für Besitz und Eigenanbau gelten dort nicht. Cannabis sollte daher weder in Kasernen noch auf Übungsplätze oder in andere militärische Bereiche mitgebracht werden.

Was gilt für Reservisten vor einer Wehrübung?

Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses gelten für Reservistinnen und Reservisten grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Konsumcannabisgesetzes. Mit Beginn einer Reservistendienstleistung greifen jedoch die soldatenrechtlichen Pflichten. Bei Dienstantritt müssen die volle Dienstfähigkeit und Einsatzbereitschaft gewährleistet sein.

Wie lange vor Dienstantritt darf kein Cannabis konsumiert werden?

Eine allgemeingültige Frist von 24, 48 oder 72 Stunden gibt es nicht. Wirkung und Nachwirkung hängen unter anderem von Konsummenge, Konsumhäufigkeit und persönlichen Faktoren ab. Ein noch möglicher THC-Nachweis bedeutet nicht automatisch eine Beeinträchtigung – schützt aber ebenso wenig vor dienstrechtlichen Fragen.

Was passiert bei einem positiven Drogentest?

Ein positiver Test führt nicht automatisch zu einer bestimmten Disziplinarmaßnahme. Entscheidend sind unter anderem der dienstrechtliche Status, der Zeitpunkt des Konsums, mögliche Beeinträchtigungen und die konkrete dienstliche Tätigkeit. Medizinische Untersuchungen zur Feststellung der Dienst- oder Verwendungsfähigkeit müssen unter den Voraussetzungen des § 17a Soldatengesetz geduldet werden. Vor einer schriftlichen oder mündlichen Einlassung sollte der konkrete Vorwurf rechtlich geprüft werden.

Kann Cannabiskonsum die Sicherheitsüberprüfung gefährden?

Ein früherer oder einmaliger Cannabiskonsum führt nicht automatisch zum Scheitern einer Sicherheitsüberprüfung. Maßgeblich ist eine Gesamtbewertung des Einzelfalls. Problematisch können insbesondere ein regelmäßiger oder unkontrollierter Konsum, wiederholte Dienstpflichtverletzungen, eine illegale Beschaffung oder falsche Angaben werden. Nach § 5 Sicherheitsüberprüfungsgesetz kommt es vor allem darauf an, ob begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen.

Welche disziplinarrechtlichen Folgen können drohen?

Ein schuldhafter Verstoß gegen soldatenrechtliche Pflichten kann ein Dienstvergehen nach § 23 Soldatengesetz darstellen. Die möglichen Folgen richten sich nach Schwere, Häufigkeit und Begleitumständen des Verstoßes. Bei Soldaten auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre unter den Voraussetzungen des § 55 Absatz 5 Soldatengesetz sogar eine fristlose Entlassung in Betracht kommen. Ein Automatismus besteht jedoch nicht.

Was gilt bei ärztlich verschriebenem Cannabis?

Medizinisches Cannabis ist rechtlich anders zu behandeln als Freizeitkonsum. Ein Rezept bedeutet aber nicht automatisch, dass jede militärische Tätigkeit weiterhin uneingeschränkt ausgeübt werden kann. Entscheidend sind die Erkrankung, die Dosierung, mögliche Nebenwirkungen und die konkrete Verwendung – insbesondere beim Umgang mit Waffen, Fahrzeugen oder sicherheitsrelevanter Technik. Eine verordnete Behandlung sollte nicht eigenmächtig abgebrochen, sondern frühzeitig truppenärztlich abgeklärt werden.

RECHTSGRUNDLAGEN UND WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN