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ALTE POLIZEIEINTRÄGE WEGEN CANNABIS: WAS SIEHT DIE POLIZEI BEI EINER KONTROLLE?

Bei einer Polizeikontrolle können frühere Cannabisverfahren in polizeilichen Datenbanken auftauchen – auch wenn es keine Verurteilung gab. Welche Informationen abrufbar sind, hängt vom jeweiligen System und den Zugriffsrechten ab. Mit einer Datenauskunft kannst du herausfinden, was über dich gespeichert ist, und prüfen lassen, ob die Einträge berichtigt oder gelöscht werden müssen.

Du wirst angehalten. Die Beamten kontrollieren deine Personalien, machen eine Abfrage. Dann kommt die Frage: „Sie hatten schon einmal mit Betäubungsmitteln zu tun?“

Die Sache liegt Jahre zurück. Vielleicht wurde das Verfahren eingestellt. Für dich war das Thema erledigt. Jetzt stehst du am Straßenrand und hast das Gefühl, dich für deine Vergangenheit rechtfertigen zu müssen.

WAS SIEHT DIE POLIZEI BEI EINER PERSONALIENABFRAGE?

Die Polizei kann bei einer Kontrolle Informationen aus polizeilichen Datenbanken abrufen. In Berlin werden personenbezogene Daten unter anderem in POLIKS gespeichert, dem polizeilichen Landessystem für Information, Kommunikation und Sachbearbeitung.

Ein Eintrag kann sich auf ein früheres Ermittlungsverfahren beziehen. Er bedeutet nicht zwangsläufig, dass du eine Straftat begangen hast oder verurteilt wurdest. Polizeidaten können auch Personen betreffen, die als Zeugen, Geschädigte oder in anderer Rolle an einem Verfahren beteiligt waren.

Welche Informationen die kontrollierenden Beamten tatsächlich sehen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Abfrage eröffnet nicht automatisch Zugriff auf deine gesamte Lebensgeschichte. Maßgeblich sind die vorhandenen Daten und die jeweiligen Zugriffsberechtigungen.

Informationen zu den Berliner Datenbeständen findest du bei der Polizei Berlin.

SIND EINGESTELLTE CANNABISVERFAHREN NOCH GESPEICHERT?

Das ist möglich. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens führt nicht automatisch zur Löschung sämtlicher Polizeidaten.

Für Berlin erläutert die Datenschutzbeauftragte, dass eine weitere Speicherung für vorbeugende Zwecke zulässig sein kann. Dafür müssen insbesondere ein verbleibender Tatverdacht und eine mögliche Wiederholungsgefahr bestehen. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, muss geprüft werden.

Es lohnt sich deshalb, den Ausgang des damaligen Verfahrens genau anzusehen. Warum wurde es eingestellt? Welche Angaben sind heute noch gespeichert? Und weshalb hält die Polizei diese weiterhin für erforderlich?

Die Berliner Voraussetzungen beschreibt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

WIE LANGE BLEIBEN POLIZEIEINTRÄGE GESPEICHERT?

Eine einheitliche Frist für alle Polizeieinträge gibt es nicht. Die Regeln hängen unter anderem von der zuständigen Behörde, dem Speicherungszweck und dem jeweiligen Vorgang ab.

Nach den Angaben der Berliner Datenschutzbeauftragten wird bei Erwachsenen spätestens nach zehn Jahren geprüft, ob die Daten gelöscht werden müssen. Bei leichteren Straftaten kann die Frist kürzer sein. Neue Verfahren können den Fristlauf beeinflussen.

Diese Prüffrist bedeutet weder, dass jeder Eintrag zehn Jahre gespeichert werden darf, noch dass nach zehn Jahren automatisch alles gelöscht wird. Entscheidend bleibt, ob die Speicherung weiterhin rechtlich zulässig und erforderlich ist.

Die hier beschriebenen Vorgaben betreffen Berlin. Bei anderen Polizeibehörden können andere Regelungen gelten.

MUSS ICH FRAGEN ZU FRÜHEREM CANNABISKONSUM BEANTWORTEN?

Wirst du als Beschuldigter befragt, darfst du zur Sache schweigen. Du kannst außerdem einen Anwalt hinzuziehen, bevor du dich zu einem Vorwurf äußerst. Dieses Recht ergibt sich aus § 136 StPO und gilt über § 163a StPO auch bei polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen.

Gerade bei Fragen zur Vergangenheit entsteht schnell der Wunsch, etwas richtigzustellen: „Das war damals ganz anders.“ Oder: „Heute konsumiere ich nur noch selten.“

Mit der zweiten Antwort hast du bereits eine neue Information über deinen heutigen Konsum gegeben. Überlege deshalb, bevor du anfängst, deine Lebensgeschichte zu erklären.

Eine mögliche Antwort lautet:

„Dazu möchte ich keine Angaben machen.“

Ist unklar, ob sich die Frage auf einen aktuellen Vorwurf bezieht, kannst du nachfragen:

„Was werfen Sie mir konkret vor?“

Gesetzlich vorgeschriebene Angaben zu deiner Identität und Pflichten bei einer Verkehrskontrolle sind davon zu unterscheiden. Das Schweigerecht zur Sache befreit dich nicht von jeder Mitwirkung. Mehr dazu findest du im Beitrag Die Grundregeln für die Polizeikontrolle.

WIE BEANTRAGE ICH EINE DATENAUSKUNFT BEI DER POLIZEI BERLIN?

Du kannst bei der Polizei Berlin kostenfrei Auskunft über die zu deiner Person gespeicherten Daten beantragen. Dafür genügt grundsätzlich ein formloses Schreiben.

Damit die Behörde dich eindeutig zuordnen kann, benötigt sie insbesondere:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • aktuelle Anschrift

Wenn du einen bestimmten Vorgang kennst, helfen zusätzliche Angaben wie das Aktenzeichen oder der ungefähre Zeitraum.

Die Polizei Berlin nennt als zuständige Stelle:

Polizei Berlin – LKA 745
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin

Die aktuellen Anforderungen und Kontaktdaten stehen auf der Seite Auskunft zu personenbezogenen Daten. Die Berliner Datenschutzbeauftragte stellt außerdem Musterschreiben zur Auskunft und Löschung bereit.

Eine Auskunft der Polizei Berlin erfasst nicht automatisch sämtliche Datenbestände anderer Landes- oder Bundesbehörden. Außerdem kann die Auskunft unter gesetzlichen Voraussetzungen eingeschränkt werden.

KANN ICH ALTE POLIZEIEINTRÄGE WEGEN CANNABIS LÖSCHEN LASSEN?

Du kannst die Löschung beantragen. Ob die Polizei die Daten löschen muss, hängt davon ab, ob die Speicherung noch zulässig ist. Sind Angaben falsch, kommt eine Berichtigung infrage.

Allein die Tatsache, dass ein Eintrag alt ist oder ein Verfahren eingestellt wurde, beantwortet die Löschungsfrage noch nicht. Dafür müssen der gespeicherte Inhalt, der Verfahrensausgang und die rechtlichen Voraussetzungen zusammen betrachtet werden.

Eine Datenauskunft ist deshalb häufig der erste Schritt. Sie zeigt, welche Einträge überhaupt vorhanden sind. Anschließend lässt sich gezielt prüfen, welche Angaben berichtigt oder gelöscht werden müssen.

DIE POLIZEI SPRICHT DICH IMMER WIEDER AUF ALTE VERFAHREN AN?

Notiere dir nach der Kontrolle, welchen Vorgang die Beamten erwähnt haben, welche Fragen gestellt wurden und welche Maßnahmen folgten. Bewahre vorhandene Unterlagen zum damaligen Verfahren auf, insbesondere Einstellungsbescheide oder Urteile.

Wenn alte Cannabisverfahren bei Kontrollen wiederholt auftauchen, kann eine anwaltliche Prüfung helfen. Rechtsanwalt Oliver Rabbat, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, berät dich zum weiteren Vorgehen und unterstützt dich bei aktuellen Straf- oder Bußgeldverfahren.

KANZLEI RABBAT
Kontakt:
info@kanzlei-rabbat.de
Telefon: 030 – 692 008670