Für alle, denen im vergangenen Monat die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die eine Anhörung zur beabsichtigten Fahrerlaubnisentziehung erhalten haben, aufgepasst. Das Bundesverwaltungsgericht hat am gestrigen Tage eine Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung vorgenommen. https://www.bverwg.de/pm/2019/29
Man darf diese Entscheidung durchaus als Sensation bezeichnen. Gelegentlichen Cannabis Konsumenten, die das erste Mal mit THC im Blut im Straßenverkehr erwischt wurden, darf nicht ohne vorherige MPU die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Diese Entscheidung erwischt die Behörden auf dem falschen Fuß, allerdings müssen Sie sich wehren. Es gilt nämlich Folgendes: Wird die Fahrerlaubnis Entziehungsverfügung rechtskräftig, ist es zu spät. Ich unterstütze Sie gerne dabei, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis behalten wollen.