MPU

Bußgeldverfahren

Führerscheinentzug

Oliver Rabbat

Wer unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr erwischt wurde, hat viele Fragen: Ist der Führerschein weg? Wie teuer wird es, ihn zurückzubekommen? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Auf meiner Webseite finden Sie Antworten auf die drängendsten Fragen. Gern können Sie mich auch einfach anrufen. Grundsätzlich gilt: Je eher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto höher sind die Erfolgsaussichten des Verfahrens. Oliver Rabbat – Cannabis Anwalt

Über mich

Abstinenznachweis

Um die medizinisch-psychologische Untersuchung zu bestehen, muss zunächst ein „Abstinenznachweis“ erbracht werden. Das heißt, Sie müssen drogenfrei leben und regelmäßig an Drogenscreenings teilnehmen.

Cannabis

Cannabis ist der Oberbegriff für verschiedene Produkte aus der Hanfpflanze (Cannabis sativa). Die getrockneten und zerkleinerten harzhaltigen Pflanzenteile werden als Marihuana bezeichnet. Das aus den Blüten und Blättern gewonnene Harz nennt man Haschisch oder Cannabisharz. Die Wirkstoffe der Cannabispflanze sind die Cannabinoide, insbesondere das Tetrahydrocannabinol (THC).

Cannabis Samen / Sensi Seeds

Laut § 29 BtMG wird die Einfuhr, sowie der Anbau illegaler Betäubungsmittel mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft. Auf gewerbsmäßigen Handel mit illegalen Betäubungsmitteln stehen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren.

Cannabis Fachgeschäft

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Drogen-Schnelltest

Der Drogen-Schnelltest erlaubt es der Polizei einen Anfangsverdacht auf Drogenkonsum an Ort und Stelle zu verifizieren, vor allem während einer Verkehrskontrolle. Es ist das einzige zurzeit praktikable, schnell ablesbare Verfahren, mit dem ohne Blutentnahme auf Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen getestet werden kann. Positive Ergebnisse müssen durch eine Blutprobe gesichert werden.

Gras

Als Gras oder auch Marihuana werden die getrockneten und zerkleinerten harzhaltigen Pflanzenteile der Hanfpflanze bezeichnet.

Gutachten

Wer berauscht Auto fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Darüber, ob der Führerschein entzogen wird, entscheidet in diesen Fällen ein Gutachten. Im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung wird die Frage der Kraftfahreignung geklärt. In Verbindung mit diesem Gutachten müssen mindestens zwei unauffällige Drogenscreenings in einem Zeitraum von 3 Monaten vorgelegt werden. Die Kosten eines ärztlichen Gutachtens bewegen sich zwischen 300 und 400 Euro. Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist in der Regel nicht mehr gegeben, sofern die Einnahme harter Drogen oder regelmäßiger Cannabiskonsum vorliegen.

Haschisch

Das aus den Blüten und Blättern gewonnene Harz der Hanfpflanze nennt man Haschisch oder Cannabisharz. Haschisch ist in seiner Wirkung stärker als Marihuana.

Joint

Ein Joint, auch Tüte, Spliff oder Stick, ist eine mit Marihuana gefüllte Zigarette. Typischerweise werden sie aus dünnem, langem Zigarettenpapier gerollt.

Marihuana

Als Marihuana oder auch „Gras“ werden die getrockneten und zerkleinerten harzhaltigen Pflanzenteile der Hanfpflanze bezeichnet.

Medizinal Cannabis

Cannabis das zu Medizinisch therapeutischen Zwecken verabreicht wird. Häufige Anwendungsgebiete sind Übelkeit bei Krebstherapie, Schmerzen, Fibromyalgie, muskuloskelettale Schmerzen und rheumatoide Arthritis, Verkrampfungen, Spastizität, Epilepsie, Depressionen und Angst, ADHS, Appetitsteigerung bei HIV/AIDS und Krebspatienten, Darmerkrankungen, Schlafstörungen, Tourette-Syndrom,
Psychosen, Schizophrenie, Demenz, Glaukom.

Screening

Um den für die MPU erforderlichen Abstinenznachweis zu erbringen, müssen Sie drogenfrei leben und regelmäßig an Drogenscreenings teilnehmen. Diese laufen über sechs (3-4 Screenings) oder zwölf Monate (6-12 Screenings). Zu einem Ihnen nicht vorher bekannten Termin werden Sie aufgefordert, an diesem Drogentest teilzunehmen. Binnen 36 Stunden müssen Sie sich dann im Labor melden und unter Sichtkontrolle eine Urinprobe abgeben. Alle Screenings müssen negativ sein, wollen Sie Ihren Führerschein behalten bzw. wieder bekommen.Tipp: Nach dem letztmaligen Konsum sind Cannabisspuren noch zwischen zehn Tagen und drei Wochen nachweisbar.

THC

Tetrahydrocannabinol (kurz THC) ist das bekannteste Cannabinoid in der Marihuana-Pflanze. Erstmals im Jahr 1964 isoliert, ist THC verantwortlich für die psychoaktiven Effekte von Cannabis. THC verursacht ein leichtes High, kann die Kreativität steigern und den Appetit fördern.

THC-Wert

Der THC-Wert gibt Aufschluss darüber, ob der Fahrer zum Zeitpunkt der Kontrolle akut unter THC-Einfluss stand. Liegt dieser Wert über 1,0 ng/ml gehen die Behörden davon aus, dass der Verkehrsteilnehmer nicht fähig ist, zwischen Führen des Fahrzeugs und Cannabiskonsum zu trennen und deshalb im Strassenverkehr eine Gefahr darstellt.

THC-COOH-Wert

Die Konzentration der THC-Carbonsäure, also der THC-COOH-Wert, im Blut dient den Behörden als Hinweis darauf, wie häufig Cannabis konsumiert wird. Diese Säure entsteht, wenn im Körper THC abgebaut wird. Je mehr THC-Carbonsäure im Blut zirkuliert, desto häufiger der Konsum, schließen die Behörden. Sie schlussfolgern weiter: Wer eine hohe Konzentration von THC-Carbonsäure im Blut hat, der hat Probleme, seinen Konsum zu kontrollieren und fährt entsprechend häufig unter THC-Einfluss Auto. Ab einem THC-COOH-Wert von 150 ng/ml wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen, weil die Behörden von einem gewohnheitsmäßigen Konsum ausgehen.

Probierkonsum

Einmaliger bzw. Probier-Konsum bedeutet, dass man einmal Cannabis konsumiert hat und dann nie wieder. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass man seinen Führerschein behalten kann, relativ hoch. Achtung: Auch bei einmaligem Konsum konnte in Studien eine Nachweisbarkeit der Abbauprodukte von 7-14 Tagen festgestellt werden.

Gelegentlicher Konsum

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unterscheidet zwischen regelmäßigem und gelegentlichem Konsum. Weder in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) noch in der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung wird jedoch definiert, wann ein gelegentlicher Konsum von Cannabis vorliegt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass gelegentlicher Cannabiskonsum dann vorliegt, wenn dieses Betäubungsmittel öfter als in der Form eines einmaligen experimentellen Gebrauchs, aber weniger als regelmäßig eingenommen wird. Daraus folgt, dass bereits ein zweimaliger Cannabiskonsum ausreicht, um die Schwelle zur Gelegentlichkeit zu überschreiten. Bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis liegt eine Fahrungeeignetheit vor, wenn der Konsum von Cannabis und Fahren nicht getrennt werden kann.

Regelmäßiger Konsum

Das Wort „regelmäßig“ wird bei Drogenkonsum eng ausgelegt. Was jedoch als „regelmäßiger“ Konsum anzusehen ist, ist nicht definiert. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) München stellt so bereits das dauerhafte Kiffen über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum von sechs Wochen einen regelmäßigen Konsum dar, der zum Verlust der Fahreignung führt  Der regelmäßige Konsum von Betäubungsmittel schließt die Fahreignung generell aus. Das VG München sieht das Tatbestandmerkmal der Regelmäßigkeit bereits als erfüllt an, wenn Cannabis täglich oder nahezu täglich konsumiert wird. Denn dann ist nach Auffassung des VG mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von Veränderungen des Leistungsvermögens und der Persönlichkeit des Konsumenten auszugehen, die unabhängig vom aktuellen Konsum die Leistungsfähigkeit herabsetzen und als verkehrsbezogen gefährlich betrachtet werden können.

Blutentnahme

Fällt ein Drogen-Schnelltest positiv aus, muss das Ergebnis durch eine Blutprobe gesichert werden. Darin wird der THC-Wert und der THC-COOH-Wert im Blut ermittelt. Wichtig: Der Zeitpunkt der Blutentnahme sollte so lange wie möglich herausgezögert werden, da sich im Lauf der Zeit sowohl der THC- als auch der THC-COOH-Wert im Blut verringert.