Ich vertrete Mandanten nicht nur zum Thema Cannabis im Strassenverkehr, sondern auch zu sonstigen Delikten rund um das Thema Cannabis, etwa Besitz, Anbau und Handel. Zur Information: In Berlin wird der Besitz von 10 Gramm Cannabis strafrechtlich nicht verfolgt, der Anbau und Handel dagegen schon. Sind Sie diesbezüglich in Bedrängnis geraten, melden Sie sich bei mir und lassen Sie uns über das weitere Vorgehen sprechen. Auch zu Delikten rund um alle weiteren Betäubungsmittel berate ich Sie gern.