Meine Mandate beginnen üblicherweise mit einer Erstberatung. Im Rahmen dieser nehme ich den Fall auf, sichte die Akten und Unterlagen und bespreche die Angelegenheit ausführlich mit Ihnen. Im Anschluss kann ich Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung geben und einen Rat aussprechen.
Sicher möchten Sie zu Beginn des Mandats wissen, welche Kosten für die Rechtsberatung und Vertretung anfallen werden. Ich berate Sie daher von Anfang an nicht nur zu Ihren Möglichkeiten, sondern auch zu den damit verbundenen Kosten. Im Rahmen der Erstberatung stelle ich diese umfassend und nachvollziehbar dar. Die Kosten für diese Erstberatung liegen üblicherweise bei 190 Euro. Das ist viel Geld. Deswegen biete ich Menschen ohne Rechtschutz-Versicherung die Erstberatung für 100 Euro an.
Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie die Anwaltskosten gern in Raten zurückzahlen. Lassen Sie uns miteinander sprechen. Wir finden eine Lösung.
Bitte rufen Sie mich an, wenn Sie zu den Kosten weitere Fragen haben.