Einzelfallstudie: Cannabis auf Rezept und der Kampf um den Führerschein

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis trotz klarer Rechtslage in ernste Schwierigkeiten geraten können. Der folgende Fall veranschaulicht, wie schnell ein Führerscheinverlust droht – und welche Möglichkeiten zur Verteidigung bestehen.
Ausgangslage: Gültiges Rezept, trotzdem Probleme bei Kontrolle
Ein Patient mit starken chronischen Rückenschmerzen nimmt seit längerem medizinisches Cannabis ein. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wird ein Drogentest durchgeführt. Das Ergebnis: ein THC-Wert, wie er bei einer laufenden Therapie zu erwarten ist. Dennoch wird die Fahrerlaubnis vorsorglich entzogen.
Konflikt: Behörde stellt Fahreignung infrage
Obwohl ein ärztliches Attest die Fahrtüchtigkeit bestätigt, unterstellt die zuständige Behörde mangelnde Fahreignung aufgrund des Cannabiskonsums. Dabei wird oft verkannt, dass es sich um eine medizinisch verordnete Behandlung handelt. Solche pauschalen Annahmen sind rechtlich nicht haltbar.
Die Lösung: Gutachten und Verweis auf Rechtsprechung
Ein verkehrsmedizinisches Gutachten bestätigt die Fahreignung. Zudem verweist die rechtliche Vertretung auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), wonach ein Führerschein nicht allein wegen eines positiven THC-Tests entzogen werden darf, wenn keine Ausfallerscheinungen bestehen und eine medizinische Indikation vorliegt.
Ergebnis: Führerschein zurück und Entschädigung erstritten
Die Fahrerlaubnis wird vollumfänglich zurückerteilt. Zudem kann eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls durchgesetzt werden, da der Patient seine berufliche Tätigkeit zwischenzeitlich nicht ausüben konnte. Die Entschädigung liegt im fünfstelligen Bereich.
Guter Rat: Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen
Der Fall zeigt deutlich: Wer medizinisches Cannabis einnimmt, ist nicht automatisch fahruntüchtig. Pauschale Entscheidungen der Behörden lassen sich anfechten. Wichtig ist, frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen und die eigenen Rechte konsequent geltend zu machen.
Aktuelle Rechtsprechung (Stand 2025):
Die rechtliche Lage zum Thema „Cannabis auf Rezept und Fahrerlaubnis“ entwickelt sich stetig weiter. Hier ein Überblick über relevante Entscheidungen:
- BVerwG, Beschluss vom 08.01.2025 – 3 B 2.24: Rezept allein schützt nicht vor Führerscheinverlust bei hohen THC-Werten und fehlendem Gutachten.
Zum Urteil auf bverwg.de - VGH München, Beschluss vom 21.03.2024 – 11 CS 24.70: Regelmäßige Einnahme von Medizinalcannabis steht der Fahreignung nicht grundsätzlich entgegen.
Zum Beschluss auf gesetze-bayern.de - BayVGH, Beschluss vom 04.02.2025 – 11 CS 24.1712: Gemischter Konsum (medizinisch/nicht medizinisch) kann problematisch werden – Einzelfallprüfung entscheidend.
Zum Artikel bei drherzog.de - Hinweis zur Gesetzeslage: Seit April 2024 gilt § 13a FeV. Ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Zur Analyse bei bussgeldsiegen.de