LIEFERUNGEN VON „CHEMISTRY KING“ – ERMITTLUNGSVERFAHREN WEGEN NPS-BESTELLUNGEN

bild zeigt oliver rabbat den cannabis anwalt

Unter dem Begriff << Chemistry King >> werden derzeit vermehrt Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Bestellungen neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG) bekannt. Nach aktuellen Erkenntnissen sollen Zollbehörden mehrfach Sendungen aus den Niederlanden kontrolliert und sichergestellt haben.

In verschiedenen Fällen geht es dabei um Substanzen wie 2-MMC oder 3-MMC. Die Verfahren werden anschließend an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet.

Betroffene erhalten daraufhin häufig ein Anhörungsschreiben mit dem Vorwurf, eine Bestellung neuer psychoaktiver Stoffe veranlasst oder unterstützt zu haben. Grundlage der Ermittlungen sind meist abgefangene Brief- oder Paketsendungen.

Wichtig zu wissen:
Beschuldigte müssen sich gegenüber Ermittlungsbehörden nicht zur Sache äußern. Vor einer Stellungnahme sollte regelmäßig geprüft werden, welche Informationen und Beweismittel tatsächlich Bestandteil der Ermittlungsakte sind.

Ob ein Verfahren eingestellt wird oder weitere strafrechtliche Folgen drohen, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem die vorhandenen Nachweise, die Zuordnung der Bestellung sowie mögliche Zahlungs- oder Kommunikationsdaten.

Auch mögliche Folgen außerhalb des Strafverfahrens sollten berücksichtigt werden. In einzelnen Fällen können Ermittlungen wegen NpSG- oder Betäubungsmittelbezug Auswirkungen auf fahrerlaubnisrechtliche Fragestellungen haben.