Wir brauchen einen wissenschaftlich validen Grenzwert, sagt Hubert Wimber, ehemaliger Polizeipräsident der Stadt Münster. Weltweit gebe es völlig unterschiedliche Grenzwerte. Nirgendwo sei er so niedrig wie in Deutschland. „Wir wissen überhaupt nicht, ob bei diesem Grenzwert eine Beeinträchtigung des Fahrvermögens vorliegt“, so Wimber. Es fehle eine Orientierung. Der willkürliche zu niedrige Grenzwert sei nicht verhältnismäßig und verfehle seinen Zweck.
Im Zusammenhang mit Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr kritisiert Wimber: Vergleichbare Sachverhalte würden hier völlig unterschiedlich bewertet. „Das eine ist eine gesellschaftlich akzeptierte Droge, wo wir uns Regeln gegeben haben, und das andere eine illegalisierte Droge, wo wir bis heute vieles tabuisieren, einschließlich der Frage des Fahrerlaubnisrechtes“. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und widerspreche Wimbers Verständnis von Gerechtigkeit. „Ich halte es rechtsstaatlich nicht hinnehmbar, dass einem Cannabiskonsumenten unterstellt wird, er sei nur aufgrund seines Konsums nicht in der Lage zwischen Konsum und Fahrzeugführen zu unterscheiden“. Dies sei eine Unterstellung, die in vielen Fällen nicht den Tatsachen entspricht.
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