Expertengruppe schlägt 3,5 ng/ml vor


Die interdisziplinäre Expertengruppe für die Festlegung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr (gemäß §24a Straßenverkehrsgesetz) empfiehlt einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum.

In einem kürzlich veröffentlichten Beitrag haben wir bereits ausführlich über die Thematik „Cannabis im Straßenverkehr: Richtungsweisende Perspektiven“ berichtet. Dabei wurde die Bedeutung einer wissenschaftlich fundierten Herangehensweise an das Thema THC-Grenzwerte im Straßenverkehr hervorgehoben und Perspektiven aufgezeigt, die sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten als auch den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis fördern.

Es wird betont, dass eine Anpassung der THC-Grenzwerte im Straßenverkehr an die realen Gegebenheiten und wissenschaftlichen Erkenntnisse notwendig ist. Eine Festlegung eines wissenschaftlich fundierten und rechtlich tragfähigen THC-Grenzwertes ist von entscheidender Bedeutung. Die Empfehlung der Expertengruppe, einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum einzuführen, wird als wichtiger Schritt in diese Richtung betrachtet. Jedoch wird plädiert, basierend auf weiterführenden Erkenntnissen und unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, für eine Überprüfung und gegebenenfalls Anhebung dieses Grenzwertes.

Ein höherer THC-Grenzwert würde den unterschiedlichen Konsumgewohnheiten und der individuellen Toleranzentwicklung von regelmäßigen Cannabiskonsumenten besser gerecht werden. Eine solche Anpassung könnte den rechtlichen Rahmen praxisnäher gestalten und zur Entstigmatisierung von Cannabiskonsumenten beitragen, während ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis unterstützt wird.

Es wird ermutigt, sich weiter mit diesem Thema zu befassen, um ein umfassendes Verständnis für die komplexen Aspekte zu erlangen. Es ist wichtig, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, die sowohl die öffentliche Sicherheit gewährleistet als auch die Rechte und Bedürfnisse von Cannabiskonsumenten berücksichtigt.

MEINUNG:
Der vorgeschlagene THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Straßenverkehr könnte für Cannabis-Patienten weiterhin problematisch sein. Wichtig, dass medizinische Ausnahmen berücksichtigt werden, um ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht ungerechtfertigt benachteiligt werden.