Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), fordert eine bundesweit einheitliche Regelung für den Besitz von Cannabis. Sie halte es für „schwierig“, dass es in Deutschland unterschiedliche Regelungen für die erlaubten Mengen des Cannabis-Besitzes gibt, sagte Ludwig. Es sei Zeit für eine einheitliche Grenze in ganz Deutschland.
Während in den meisten Bundesländern bis zu sechs Gramm erlaubt sind, dürften Cannabis-Konsumenten in Thüringen, Rheinland Pfalz, Nordrhein-Westfalen und im Saarland bis zu zehn Gramm besitzen. In Berlin sind es sogar bis zu 15 Gramm. Dies locke natürlich Menschen in die Hauptstadt, „die gezielt Drogen konsumieren möchten“, sagte Ludwig. „Cannabis-Tourismus“ sei aber sicherlich nicht die Art von Tourismus, „die sich Berlin vorgestellt hat.“
Das „Absehen von der Verfolgung“ regelt der § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Da es keine bundeseinheitliche Festlegung über die Anwendung des Paragrafen gibt, hat fast jedes Bundesland eine eigene Verordnung oder Anweisung an die Staatsanwaltschaften.
So sind auch die Kriterien zur Anerkennung der Geringen Schuld von Land zu Land unterschiedlich. In vielen Bundesländern kann bei „nicht auszuschließender Betäubungsmittelabhängigkeit“ oder in der Regel trotz mehrfachem Verstoß gegen das BtMG eine Geringe Schuld zugrunde gelegt werden. Andere begrenzen die Anwendung von § 31 BtMG auf den ersten oder zweiten Wiederholungsfall. Das ergab eine Recherche des Hanfverbandes.