Autofahren unter Einfluss von Medizin-Cannabis ist legal. Dieses Urteil fällten die Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. Das ist erstmalig in er deutschen Geschichte.
Grund ist die Klage eines Mannes aus Dormagen, der nach einer Fahrt unter Einfluss von illegalem Cannabis seinen Führerschein verloren hatte. Der 35-Jährige bekam erst nach dem Verlust seines Führerscheins wegen seiner chronischer Rücken- und Gelenkschmerzen eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Medizin-Cannabis.
Nun beantragte er einen neuen Führerschein. Der Antrag wurde vom Rhein-Kreis Neuss abgelehnt. Das Gericht bestätigte die Ansicht der Verwaltung, dass der Konsum des Klägers und seine Tauglichkeit zum Autofahren nicht voneinander zu trennen seien.
MPU bestätigt Fahrtauglichkeit
Der Kläger ließ jedoch ein medizinisch-psychologisches Gutachten machen. Er konnte beweisen, dass die Mengen, die er verschrieben bekommen hat, so gering sind, dass sie seine Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigen. Der Gutachter bestätigte seine Fahrtauglichkeit und die Richter entschieden: Der Kläger muss seine neue Fahrerlaubnis bekommen. „Laut Gutachten dürften sie sogar LKW fahren“, sagten sie in der Begründung.
Ob Konsumenten von Medizin-Cannabis eine Fahrerlaubnis bekommen, sei grundsätzlich davon abhängig, ob die Einnahme unter ärztlicher Aufsicht geschehe und keine Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Patienten festzustellen seien, so das Gericht. Der Rhein-Kreis Neuss kann den Betroffenen dazu anweisen, nach einiger Zeit seine Fahrtauglichkeit beweisen zu müssen.
Dies ist eine wichtige Entscheidung für alle Autofahrer, die medizinisches Cannabis konsumieren. Die „Zero Tolerance“-Linie in Sachen Cannabis am Steuer ist somit Geschichte – zumindest, was den Konsum der Pflanze als Medizin angeht.