In Baden-Württemberg werden Cannabis-Konsumenten künftig strenger kontrolliert.
Wer beim Konsum erwischt wird, muss der Polizei seine Bezugsquellen offenlegen, andernfalls drohen bis zu sechs Monate Beugehaft. Diese Maßnahme soll den illegalen Handel eindämmen, stößt jedoch auf heftige Kritik.
Der Cannabis-Anwalt Oliver Rabbat bezeichnet diese Vorgehensweise als rechtlich fragwürdig und schikanehaft. Er argumentiert, dass es keine ausreichende rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen gebe und dass sie lediglich auf Angstverbreitung abzielen. Legale Bezugsquellen wie Cannabis-Clubs öffnen erst im Juli, und Eigenanbau ist aufwändig, sodass Konsumenten derzeit auf den Schwarzmarkt angewiesen sind.
Ein rechtlicher und moralischer Diskurs
Die neue Regelung wirft schon einiges an Fragen auf. Sie stellt nicht nur die rechtliche Grundlage infrage, sondern auch die ethische Dimension staatlicher Kontrolle über persönlicher Freiheit. Was bedeutet es für die Betroffenen, wenn sie zur Offenlegung gezwungen werden? Und welche Auswirkungen hat dies auf die Gesellschaft?
Rabbat betont, dass solche Maßnahmen das Vertrauen in die Justiz untergraben könnten. Eine Reform der Gesetzgebung, die sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Rechte der Konsumenten berücksichtigt, wäre wünschenswert.
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