Auch wenn die technischen Sicherheitsvorkehrungen im Darknet immer ausgefeilter werden, mussten einige Nutzer einschlägiger Drogen-Schwarzmärkte in den letzten Jahren vor der Justiz kapitulieren und den Gang ins Gefängnis antreten.
Das Deep Web, gerne auch als Darknet bezeichnet, gilt als Umschlagplatz für Waffen, Drogen sowie Betäubungsmittel, auf dem sich unter anderem Amphetamine, Kokain, LSD oder auch Cannabis bestellen lassen. Inwieweit man tatsächlich anonym im Deep Web unterwegs sein kann, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Spätestens, wenn man eine polizeiliche Vorladung erhalten hat, macht man sich Gedanken darüber, wie anonym man tatsächlich im Netz unterwegs war und natürlich darüber, welche Schritte nun zu tun sind.
Was tun bei einer polizeilichen Vorladung?
Eine polizeiliche Vorladung möchte zunächst einmal den Eindruck vermitteln, man müsse sie zwingend wahrnehmen. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn es gibt keine Pflicht, vorstellig bei der Polizei zu werden. Selbst wenn Sie die polizeiliche Vorladung wahrnehmen sollten, sind Sie hierbei nicht dazu verpflichtet, Angaben zum jeweiligen Sachverhalt zu machen. Dies hat übrigens nicht nur bei der polizeilichen Vernehmung Gültigkeit, sondern auch gegenüber der Staatsanwaltschaft und in einer eventuellen Gerichtsverhandlung. Sollten Sie sich in Schweigen üben, darf dies zudem nicht gegen Sie verwendet werden.
Unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten
Haben Sie eine polizeiliche Vorladung aufgrund illegalen Drogenerwerbs im Deep Web erhalten, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt hinzuziehen und sich nicht ohne den Juristen gegenüber der Polizei äußern. Dies hat vor allem einen ganz einfachen Grund: Zum Zeitpunkt der polizeilichen Vorladung können Sie weder Ahnung vom Umfang des vorliegenden Beweismaterials haben noch darüber, welche Beweise der Polizei überhaupt vorliegen. Ein Rechtsanwalt hat das Recht zur Akteneinsicht. Er kann für Sie in Erfahrung bringen, welche Beweismittel und belastenden Anhaltspunkte gegen Sie ganz konkret vorliegen. Abhängig von der Beweislage können Sie dann zusammen mit Ihrem Anwalt besprechen, ob und wenn ja in welchem Umfang es Sinn macht, sich zu den Anschuldigungen zu äußern. Nach Rücksprache mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist es dem Anwalt möglich, die Rechtslage einzuschätzen und mögliche Rechtsfolgen abzusehen.
Die möglichen rechtlichen Folgen nach dem Bestellen von Drogen im Deep Web
In den meisten Fällen können Sie mit der Hilfe eines Anwalts eine Einstellung des Strafverfahrens erreichen. Dies ist auch dann noch möglich, wenn es mehrere Verdachtsmomente geben sollte und der Tatvorwurf auf Handel mit Betäubungsmitteln lautet. Für die Einstellung des Verfahrens kommen Paragraf 153 sowie der Paragraf 153a der Strafprozessordnung infrage. Gemäß Paragraf 153 sieht das Gericht aufgrund von Geringfügigkeit von einer Strafverfolgung ab. Nach Paragraf 153a wird auf eine Strafverfolgung unter Weisungen und Auflagen verzichtet. Dies hat sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch für die Hauptverhandlung Gültigkeit. Zusätzlich existieren im Betäubungsmittelgesetz bestimmte Einstellungsvorschriften. Diese sind beispielsweise dann relevant, sofern Betäubungsmittel wie Cannabis hauptsächlich zum Eigenverbrauch verwendet werden.
Auch wenn man bei Ihnen Betäubungsmittel finden sollte, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Verurteilung. In vielen Fällen kommt es bei den Ermittlungen zu bestimmten Fehlern. Treten solche Fehler bei den Ermittlungen auf, dürfen gefundene Beweise nicht verwertet werden. Darüber hinaus können aber auch formale Fehler zur Folge haben, dass bereits getätigte Angaben nicht zu verwerten sind. In diesem Zusammenhang ist etwa an eine Rechtsbehelfsbelehrung in einer falschen Sprache oder eine gänzlich unterlassene oder fehlerhafte Belehrung zu denken.
Mein Tipp an Sie:
Sie haben Drogen im Darknet bestellt, eine polizeiliche Vorladung erhalten, dann sollten Sie sich bei mir melden.
Oliver Rabbat – Cannabis Anwalt