Liebe Mandanten, Leser und Mitstreiter,
ich bedanke mich bei Euch für ein weiteres Jahr voller spannender Begegnungen, neuer Kontakte und interessanter Mandate. 2019 war für mich auch ein Jahr vieler erfreulicher Entwicklungen in Sachen Cannabis-Legalisierung. Diese liegt mir persönlich und beruflich besonders am Herzen. Einiges hat sich hier in diesem vergangenen Jahr in der deutschen Rechtssprechung und auch international in die richtige Richtung bewegt.
So haben im Frühjahr 2019 drei deutsche Firmen die Erlaubnis bekommen, Cannabis zu medizinischen Zwecken auszubauen. Das gab es in Deutschland noch nie. Gleichzeitig wurde eine Cannabisagentur eingerichtet, die den Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland steuern soll. Und die Bundesopiumstelle führt eine Erhebung zur Anwendung von Cannabis als Medizin durch, um mehr über dessen Wirkung zu erfahren.
Jugendstrafrichter zieht vor Bundesverfassungsgericht
Bewegung in die deutsche Rechtssprechung rund um das Thema Cannabis brachte 2019 vor allem der Jugendstrafrichter Andreas Müller. Schon seit Jahren setzt er sich für die Legalisierung von Cannabis ein. Am Amtsgericht Bernau hat er im September zwei Fälle von illegalem Cannabisbesitz in geringen Mengen ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vorgelegt. Mit einer sogenannten Richtervorlage will er prüfen lassen, ob man Cannabis in Deutschland eigentlich legalisieren müsste. „Die Verfassungswidrigkeit steht dem Cannabisverbot auf der Stirn geschrieben“, kommentierte Müller seinen Vorstoß, der die Legalisierung einen großen Schritt voranbringen könnte.
Auf der politischen Ebene brachte die neue Drogenbeauftragte Daniela Ludwig vergleichsweise frischen Wind in die Debatte. Laut ihrem zum Jahresende vorgelegten Suchtbericht bleibt Cannabis die am häufigsten konsumierte Droge. Im Hinblick auf die Legalisierung legt sich Ludwig noch nicht auf eine klare Linie fest. Sie wolle aber ein Ende „ideologischer Debatten“ und stattdessen mit Vertretern aller unterschiedlichen Positionen ins Gespräch kommen. Das Thema treibe viele Menschen um, gab Ludwig zu und lässt damit eine neue Offenheit erkennen.
Auch weltweit lockern sich die Gesetze
Luxemburg hat 2019 angekündigt, Cannabis innerhalb der nächsten fünf Jahre zu legalisieren. Es hat seine EU-Nachbarn aufgefordert, das ebenfalls zu tun. Und in Thailand hat eine der Regierungsparteien einen Gesetzesentwurf für den legalen Anbau von Cannabis vorgestellt.
Einer der meist gelesenen Artikel auf meiner Seite in 2019 war auch der Post „Warum Patienten so schwer an medizinisches Cannabis kommen“, der auf die strengen Kriterien für ein Cannabis-Rezept und die fehlende Expertise der Ärzte verweist, sowie darauf, dass das in Deutschland verfügbare medizinische Cannabis zu teuer und von zu schlechter Qualität ist und außerdem nicht in ausreichender Menge verfügbar.
Medizinisches Cannabis bringt neuen Wind in die Führerschein-Debatte
Der Post „Schweigen ist Geld“ erregte auf Facebook die größte Aufmerksamkeit. In dem Artikel zeige ich auf, wie man sich in einer Verkehrskontrolle so verhält, dass der finanzielle und persönliche Schaden möglichst klein bleibt. Er erreichte fast eine Viertelmillion Menschen, wurde mehr als 1000 Mal geteilt und knapp 500 Mal kommentiert. Diese große Aufmerksamkeit freut mich umso mehr, da es ein Hauptanliegen meiner beruflichen Tätigkeit ist, dass mehr Cannabiskonsumenten ihre Fahrerlaubnis behalten können. Ich bin gespannt, was das kommende Jahr hier bringt. Denn das medizinische Cannabis bringt frischen Wind in diese Debatte.
Kurz vor Weihnachten dann noch eine überraschende Nachricht aus Italien: Das Oberste Gericht in Rom hatte entschieden, dass der Anbau von Cannabis in Kleinstmengen ab sofort legal ist. Das ist ein Novum in der italienischen Rechtssprechung. Besitz und Konsum der Drogen stehen in Italien nicht unter Strafe, Anbau und Verkauf bislang allerdings schon. Eine erfreuliche Wende zum Jahresende. Ich bin gespannt, wie es im kommenden Jahr weiter geht. Und wünsche Euch und Euren Familien ein glückliches und erfolgreiches 2020.
Herzliche Grüße.
Oliver Rabbat