Das Thema „Drogen am Steuer“ ist sehr umstritten. Immer wieder werden Gesetze geändert und neue Urteile gefällt. Die Beratung durch einen Anwalt, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, kann Ihnen im besten Fall dabei helfen, Ihren Führerschein zu behalten.
Ich helfe Ihnen dabei, auf Augenhöhe mit den Behörden zu kommunizieren. Wie überall gilt: Wissen ist Macht! Als Anwalt darf ich Ihre Akte einsehen und kann Sie so optimal beraten. Durch den Einsatz verschiedener Rechtsmittel kann ich Zeit für Sie gewinnen und das Verfahren komplizieren. So kann es mir gelingen, auch aussichtslos erscheinende Fälle zu einem positiven Abschluss zu bringen.
Lässt sich die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht abwenden, kann ich Ihnen immer noch dabei helfen, Geld zu sparen und den Führerschein möglichst schnell wiederzubekommen. Die wesentliche Frage dabei: Lohnt es sich, für den Führerschein zu kämpfen und alle gesetzlichen Möglichkeiten auszunutzen? Oder ist es einfacher (und kostengünstiger) für Sie, den Führerschein abzugeben und neu zu beantragen.
Mein Tipp: Schalten Sie so bald wie möglich einen Anwalt ein. Nicht erst nach nicht bestandener MPU.
Haben Sie sich an die Grundregel gehalten, während der Verkehrskontrolle zur Sache zu schweigen und den Maßnahmen deutlich zu widersprechen, habe ich als Anwalt besonders viele Ansatzpunkte.
- Grundsätzlich kann ich dann etwa die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und die Verwertbarkeit der Beweismittel anfechten.
- Im Anhörungsverfahren kann ich Einwände vortragen, die die Entziehung der Fahrerlaubnis abwenden könnten. So kann ich etwa für Sie günstige Ergebnisse von Drogentests vorlegen oder besondere Umstände schildern, die zum einmaligen Konsum von Cannabis führten.
- Im Widerspruchsverfahren wird der gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis eingelegte Widerspruch nochmals geprüft.
- War das Widerspruchsverfahren nicht erfolgreich, ist oftmals die Klage geboten. Ein Klageverfahren dauert jedoch mehrere Monate.
- Parallel zur Klage empfehle ich das einstweilige Rechtsschutzverfahren. Die Fahrerlaubnis wird meist mit sofortiger Vollstreckung entzogen. Sobald Ihnen der Bescheid zugestellt wird, verlieren Sie also das Recht, ein Fahrzeug zu führen. Ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren kann das ändern. Es hat zum Ziel, dass der Kläger zumindest für die Dauer des Klageverfahrens fahren darf.
- Auch kommt der Führerschein nicht von selbst zurück. Ich sage Ihnen, wann, wo und wie Sie ihn optimalerweise beantragen.
- Außerdem helfe ich Ihnen dabei, sich auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorzubereiten, vor allem auf das psychologische Gespräch. Wer unvorbereitet in das Gespräch geht, verstrickt sich schnell in Widersprüche und scheitert daran. Gemeinsam legen wir eine Strategie für das Gespräch fest und besprechen, welche Reizworte Sie meiden sollten und wie Sie die Fragen der Gutachter bestmöglich beantworten.