Ertappten Drogensündern drohen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens Geldbußen von 500.- bis hin zu 1.500.- Euro sowie bis zu drei Monate Führerscheinentzug und zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister. Der Erstverstoß wird mit 500,- Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. Die Wiederholungstat kostet 1.000,- Euro, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte. Für jede weitere Tat werden 1.500,- Euro, drei Monate Fahrverbot und zusätzliche zwei Punkte fällig. Achtung: Seit der Punktereform im Jahr 2014 liegt die Maximalgrenze bei acht Punkten. Wer mehr Punkte hat, verliert den Führerschein.
Hat die Polizei während der Drogenfahrt Ausfallerscheinungen bei Ihnen beobachtet, liegt eine Straftat vor, die wesentlich strenger bestraft wird. Es drohen:
- eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätze
- eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren
- Führerscheinentzug
- regelmäßiges Drogenscreening
- medizinisch-psychologische Untersuchung